Allgemeine Fahrten- und Lagerordnung des Kreuzpfadfinderbundes Wuppertal

Diese Regeln gelten grundsätzlich für alle Fahrten- und Lagermaßnahmen des Kreuzpfadfinderbundes. Sie entbinden den Gruppenleiter / die Gruppenleiterin nicht von seiner / ihrer üblichen Aufsichtspflicht.
Mit der Anmeldung zu einer Fahrt oder Freizeit bzw. Teilnahme daran gelten diese Regeln als anerkannt.

  1. Die Nachtruhe gilt für alle von spätestens 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr.
  2. Übernachtet werden darf nur innerhalb des Lagergeländes.
  3. Jegliches Verlassen des Lagergeländes außerhalb des normalen Programms bedarf der Zustimmung der Lagerleitung.
  4. Nachtwanderungen und Einzelprogramme der Gruppen außerhalb des Lagers und des normalen Programmes müssen mit der Lagerleitung abgestimmt werden.
  5. Jegliches Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. Der Fahrtenleitung kann nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand die Mitnahme von alkoholischen Getränken für Gemeinschaftsveranstaltungen erlaubt werden. Selbstverständlich ist die Fahrtenleitung insbesondere in diesem Falle für den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung verantwortlich.
  6. Jegliches Mitbringen und jeglicher Konsum von weiteren legalen und illegalen Drogen ist während der Dauer der Fahrt untersagt. Die Fahrtenleitung ist für den ordnungsmäßen Verlauf verantwortlich.
  7. Für den Konsum von Zigaretten bzw. Nikotin ist das Fahrtengelände zu verlassen. Ein geeigneter Ort wird mit der Fahrtenleitung gemeinsam vereinbart.
  8. Jeder hat überall für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Als Grundlage hierfür dienen die Pfadfindergesetze.
  9. Jedes Gruppenleiterteam hat dafür Sorge zu tragen, dass jederzeit pro Gruppe ein verantwortlicher Leiter bei der Gruppe ist.
  10. Das Fotografieren und Filmen auf Fahrt und Lager sind nur für den Privatgebrauch bestimmt. Eine Veröffentlichung, insbesondere im Internet und vor allem in sozialen Netzwerken ist ohne Zustimmung aller abgebildeten Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten untersagt. Neue Fotos auf der KPF-Webseite werden 2 Wochen vor Veröffentlichung im internen Bereich freigeschaltet. So kann einer Veröffentlichung widersprochen werden. Wenn eine Person den Wunsch äußert, nicht fotografiert zu werden, ist dies zu respektieren.
  11. Die Mitnahme und der Gebrauch von elektronischen Geräten, ausgenommen Digitalkameras, ist Fahrtenteilnehmenden unter 18 Jahren nur nach Absprache erlaubt.
  12. Wenn die Fahrtenleitung Besuchsregeln aufstellt, sind diese zu achten. Der Besuch einer Fahrt ist für Personen, die nicht für die Fahrt angemeldet und/oder kein Mitglied des KPFs sind, nur in diesem Zeitraum erlaubt. Zusätzliche individuelle Besuchszeiten müssen mit der Fahrtenleitung abgesprochen werden.
  13. Auf jeder Fahrt, an der weibliche und männliche Teilnehmende angemeldet sind, müssen eine weibliche und eine männliche Leitungsperson anwesend sein. Ausnahmen müssen mit dem Vorstand und den Eltern abgesprochen werden.

Die folgenden Regeln gelten nur in Zusammenhang mit den "Schwenke-Zeltlagern":
Bei Verstößen gegen diese Regeln behält sich die Fahrten- / Lagerleitung und / oder der Vorstand entsprechende Schritte vor, die bis zum Ausschluss von der weiteren Fahrten- oder Lagerteilnahme gehen können.

Stand: Juni 2023
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